Stationäre Zusatzversicherung

Privatpatient im Krankenhaus

Ihre Kunden fühlen sich im Ernstfall wie Privatpatienten: freie Arztwahl (z. B. Chefarzt), bessere Zimmerkategorie – Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht zahlt. Unsere Zusatzversicherung überzeugt durch Wahlfreiheit und Selbstbestimmung.

Stationäre Zusatzversicherung

Ihren Vertriebserfolg im Fokus

Die Besonderheiten im Überblick

  • Frei entscheiden. Besser behandelt werden

    Durch den Abschluss unserer stationärer Zusatzversicherung mit Einbettzimmer (SZE) oder Zweibettzimmer (SZ) kommen Ihre Kunden nicht nur in den Genuss von Top Komfortleistungen. Darüber hinaus profitieren sie auch von der freien Arztwahl. Und das nicht nur während des Aufenthalts, sondern auch für Vor- und nachstationäre Behandlungen sowie ambulante Operationen.

  • Leistung, wenn es zählt – auch über dem Höchstsatz der GOÄ

    Die Württembergische Krankenversicherung erstattet über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. So sichern Sie Ihren Kunden nicht nur den optimalen Status als Privatpatient, sondern auch medizinische Versorgung auf höchstem Niveau.

  • Ihr Erfolg ist unser Antrieb

    Wir begleiten Sie mit ganzheitlicher Beratung und persönlicher Betreuung. Unsere erfahrenen Vertriebsteams stehen Ihnen während des gesamten Beratungsprozesses kompetent und partnerschaftlich zur Seite – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Vertrauen Sie auf ein Konzept, das überzeugt.

Überzeugend im Beratungsgespräch

Die Vorteile der Krankenzusatz­versicherungen.

Leistungsstark und kundennah bieten unsere Krankenzusatzversicherungen umfassenden Schutz – und heben den Versorgungsstandard gesetzlich Versicherter auf das Niveau eines Privatpatienten.

  • Krankenhauswechsel auch nach der Aufnahme

    Auch noch während des Krankenhausaufenthaltes ist eine Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands möglich.

  • Leistungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung (GOÄ)

    Die Württembergische Krankenversicherung leistet über dem 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).

  • Vor- und nachstationäre Behandlungen und ambulante OP´s

    Kosten für notwendige Voruntersuchungen oder Nachsorge im direkten Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt werden übernommen – z. B. eine Voruntersuchung im Krankenhaus oder eine Nachbehandlung innerhalb von 14 Tagen.

  • Rooming-In

    100% der Kosten für die Unterbringung eines Elternteils ohne Begrenzung der Summe, Dauer oder Häufigkeit bis Vollendung des 15. Lebensjahr.

Gewohnt leistungsstark

Alles Wichtige für Ihre Beratung